Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002

Rechtsprechung
   BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,137
BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02 (https://dejure.org/2003,137)
BAG, Entscheidung vom 12.02.2003 - 10 AZR 299/02 (https://dejure.org/2003,137)
BAG, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 (https://dejure.org/2003,137)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übernahme eigenständiger Verpflichtungen durch ein Konzernunternehmen in einem Aktienoptionsplan gegenüber Arbeitnehmern; Übergang der Verpflichtungen im Falle der Veräußerung des Betriebes auf den Betriebserwerber; Beschäftigung im Betrieb eines anderen zum Konzern ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

  • Judicialis

    BGB § 613 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 613a 328; ZPO § 256
    Aktienoptionen; Betriebsübergang; Schadenersatz; Prozeßrecht - Betriebsübergang; Ansprüche aus Aktienoptionsplan der Konzernmutter bei Betriebsveräußerung durch Konzerntochter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewährung von Aktienoptionen durch (ausländische) Konzernmutter an Arbeitnehmer einer (inländischen) Tochtergesellschaft: Auswirkungen des Übergangs eines Betriebs eines Tochterunternehmens ? Kein Übergang eigenständiger Verpflichtungen des Konzernunternehmens gegenüber ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 104, 324
  • NJW 2003, 1755
  • ZIP 2003, 682
  • NZA 2003, 487
  • WM 2003, 1123
  • BB 2003, 1068
  • DB 2003, 1065
 
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Wird zitiert von ... (161)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 959/94
    Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02
    Das Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ist nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozeßvoraussetzung (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 8/01 - FA 2002, 206; 10. Dezember 1992 - 8 AZR 134/92 - AP AGB-DDR § 58 Nr. 2 = EzA AGB 1990 (DDR) § 58 Nr. 2 mwN; 7. November 1995 - 3 AZR 959/94 - nv.; BGH 14. März 1978 - VI ZR 68/76 - NJW 1978, 2031; Zöller/Greger ZPO 23. Aufl. § 256 Rn. 7; Grunsky ArbGG 7. Aufl. § 46 Rn. 21; MünchKomm-Lüke ZPO 2. Aufl. § 256 Rn. 36; Musielak-Foerste ZPO 3. Aufl. § 256 Rn. 7; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 256 Rn. 120; aA ua. Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 46 Rn. 63).

    Für die Abweisung einer Feststellungsklage ist ein Feststellungsinteresse jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn auch die in Betracht kommende Leistungsklage abzuweisen wäre (BAG 7. November 1995 - 3 AZR 959/94 - nv.).

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 800/76

    Leitende Angestellte - Zeitpunkt des Übergangs - Bestehende Arbeitsverhältnisse -

    Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02
    Die Norm ordnet einen gesetzlichen Übergang eines Vertragsverhältnisses auf Arbeitgeberseite an (BAG 22. Februar 1978 - 5 AZR 800/76 - AP BGB § 613 a Nr. 11 = EzA BGB § 613 a Nr. 18; Staudinger/Richardi/Annuß BGB 13. Aufl. § 613 a Rn. 104) und erfaßt deshalb grundsätzlich nur Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis mit dem vormaligen Betriebsinhaber.
  • LAG Düsseldorf, 03.03.1998 - 3 Sa 1452/97

    Arbeitsverhältnis: Vereinbarung über Aktienoptionen als Bestandteil des

    Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02
    c) Schließt der Arbeitnehmer eine Vereinbarung über die Gewährung von Aktienoptionen nicht mit seinem Arbeitgeber, sondern mit einem anderen Konzernunternehmen ab, so können Ansprüche aus dieser Vereinbarung grundsätzlich nur gegenüber dem vertragsschließenden Konzernunternehmen geltend gemacht werden und werden nicht Bestandteil des Arbeitsverhältnisses mit einer Tochtergesellschaft (LAG Düsseldorf 3. März 1998 - 3 Sa 1452/97 - NZA 1999, 981; Hessisches LAG 19. November 2001 - 16 Sa 971/01 - LAGE BGB § 611 Mitarbeiterbeteiligung Nr. 2; Buhr/Radtke BB 2001, 1882; aA Lipinski/Melms BB 2003, 150, 153).
  • BFH, 23.07.2001 - VI B 63/99
    Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02
    Zwar stellt sich der geldwerte Vorteil aus der Ausübung der Aktienoption steuerrechtlich unabhängig davon als Arbeitslohn dar, ob die Option durch den Arbeitgeber oder durch eine Konzernobergesellschaft, also einen Dritten, eingeräumt wurde (BFH 23. Juli 2001 - VI B 63/99 - DStRE 2001, 1213).
  • LAG Hessen, 19.11.2001 - 16 Sa 971/01

    Ansprüche im Zusammenhang mit einer Aktienoptionsvereinbarung; Beschäftigung als

    Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02
    c) Schließt der Arbeitnehmer eine Vereinbarung über die Gewährung von Aktienoptionen nicht mit seinem Arbeitgeber, sondern mit einem anderen Konzernunternehmen ab, so können Ansprüche aus dieser Vereinbarung grundsätzlich nur gegenüber dem vertragsschließenden Konzernunternehmen geltend gemacht werden und werden nicht Bestandteil des Arbeitsverhältnisses mit einer Tochtergesellschaft (LAG Düsseldorf 3. März 1998 - 3 Sa 1452/97 - NZA 1999, 981; Hessisches LAG 19. November 2001 - 16 Sa 971/01 - LAGE BGB § 611 Mitarbeiterbeteiligung Nr. 2; Buhr/Radtke BB 2001, 1882; aA Lipinski/Melms BB 2003, 150, 153).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02
    Eine Schadenersatzpflicht kann grundsätzlich Rechtsverhältnis iSv. § 256 ZPO und Gegenstand einer darauf gerichteten Feststellungsklage sein (BGH 15. Oktober 1992 - IX ZR 43/92 - NJW 1993, 648).
  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als

    Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02
    Das Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ist nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozeßvoraussetzung (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 8/01 - FA 2002, 206; 10. Dezember 1992 - 8 AZR 134/92 - AP AGB-DDR § 58 Nr. 2 = EzA AGB 1990 (DDR) § 58 Nr. 2 mwN; 7. November 1995 - 3 AZR 959/94 - nv.; BGH 14. März 1978 - VI ZR 68/76 - NJW 1978, 2031; Zöller/Greger ZPO 23. Aufl. § 256 Rn. 7; Grunsky ArbGG 7. Aufl. § 46 Rn. 21; MünchKomm-Lüke ZPO 2. Aufl. § 256 Rn. 36; Musielak-Foerste ZPO 3. Aufl. § 256 Rn. 7; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 256 Rn. 120; aA ua. Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 46 Rn. 63).
  • BAG, 30.01.2002 - 10 AZR 8/01

    Übernahme eines Arbeitnehmers durch die BfA gemäß Art II § 15d SGB 4

    Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02
    Das Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ist nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozeßvoraussetzung (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 8/01 - FA 2002, 206; 10. Dezember 1992 - 8 AZR 134/92 - AP AGB-DDR § 58 Nr. 2 = EzA AGB 1990 (DDR) § 58 Nr. 2 mwN; 7. November 1995 - 3 AZR 959/94 - nv.; BGH 14. März 1978 - VI ZR 68/76 - NJW 1978, 2031; Zöller/Greger ZPO 23. Aufl. § 256 Rn. 7; Grunsky ArbGG 7. Aufl. § 46 Rn. 21; MünchKomm-Lüke ZPO 2. Aufl. § 256 Rn. 36; Musielak-Foerste ZPO 3. Aufl. § 256 Rn. 7; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 256 Rn. 120; aA ua. Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 46 Rn. 63).
  • BAG, 10.12.1992 - 8 AZR 134/92

    Mutterschutz für Alleinerziehende - AGB-DDR 1990

    Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02
    Das Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ist nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozeßvoraussetzung (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 8/01 - FA 2002, 206; 10. Dezember 1992 - 8 AZR 134/92 - AP AGB-DDR § 58 Nr. 2 = EzA AGB 1990 (DDR) § 58 Nr. 2 mwN; 7. November 1995 - 3 AZR 959/94 - nv.; BGH 14. März 1978 - VI ZR 68/76 - NJW 1978, 2031; Zöller/Greger ZPO 23. Aufl. § 256 Rn. 7; Grunsky ArbGG 7. Aufl. § 46 Rn. 21; MünchKomm-Lüke ZPO 2. Aufl. § 256 Rn. 36; Musielak-Foerste ZPO 3. Aufl. § 256 Rn. 7; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 256 Rn. 120; aA ua. Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 46 Rn. 63).
  • LAG München, 20.11.2001 - 8 Sa 202/01

    Voraussetzungen für Anspruch auf Gewährung von Aktienoptionen gegen derzeitigen

    Auszug aus BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. November 2001 - 8 Sa 202/01 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Das keine Sachurteilsvoraussetzung bildende Feststellungsinteresse braucht im Streitfall für die einzelnen Kläger keiner näheren Prüfung unterzogen zu werden, weil sich das Begehren in der Sache als unbegründet erweist (BGHZ 12, 308, 316; BGH, Urt. v. 14. März 1978 - VI ZR 68/76, NJW 1978, 2031 f.; BAG NJW 2003, 1755 f.).
  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18

    Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing

    Denn der Feststellungsantrag ist jedenfalls unbegründet, so dass die Frage der Zulässigkeit (ausnahmsweise) offenbleiben kann (vgl. BGH, Urteile vom 11. Mai 2017 - III ZR 92/16, juris Rn. 29; vom 1. Juli 2014 - XI ZR 247/12, juris Rn. 18; vom 14. März 1978 - VI ZR 68/76, NJW 1978, 2031 unter II 2 b; BAG, Urteil vom 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02, juris Rn. 47 f.; vgl. BGH, Urteile vom 25. Januar 2012 - XII ZR 139/09, juris Rn. 45; vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 404/02, juris Rn. 12).
  • BAG, 25.08.2022 - 8 AZR 453/21

    Karenzentschädigung - Einbeziehung von Leistungen Dritter

    Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag - wie üblich - Motiv für die Gewährung der RSUs durch die Obergesellschaft ist (vgl. BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 - Rn. 17 mwN zur Behandlung von seitens einer Konzernobergesellschaft an Arbeitnehmer eines anderen Konzernunternehmens gewährter Aktienoptionen als Arbeitsentgelt iSv. § 37 BetrVG; 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - zu II 2 c der Gründe mwN, BAGE 104, 324 zum Eintritt eines Betriebserwerbers nach § 613a BGB in Verpflichtungen aus einem Aktienoptionsplan, wenn die Vereinbarung über die Optionsgewährung nicht mit dem Betriebsveräußerer, sondern mit einem Dritten geschlossen wurde; im Ergebnis ebenso bspw. Annuß/Lembke BB 2003, 2230, 2231; Naber/Seeger GWR 2016, 117, 118; Willemsen FS Wiedemann 2002 S. 645, 654 ff.; Broer Die arbeitsrechtliche Behandlung von Aktienoptionen als Vergütungsbestandteil S. 291 f., 294 ff.; Franken Die Vergütung mittels Aktienoptionen aus arbeitsrechtlicher Sicht S. 218 ff.; aA etwa Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 9. Aufl. Rn. 375; Lipinski/Melms BB 2003, 150, 152) .

    bb) Die von einem Dritten im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis versprochenen (beschränkten) Aktienerwerbsrechte können deshalb allenfalls dann Teil der "vertragsmäßigen Leistungen" iSv. § 74 Abs. 2 HGB sein, wenn der Vertragsarbeitgeber im Hinblick auf die Gewährung solcher Leistungen durch die Obergesellschaft eine - wie auch immer geartete - eigene (Mit-)Verpflichtung eingegangen ist (vgl. BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 - Rn. 16, 17; 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 104, 324) .

    Dabei kann eine solche Einbeziehung im Einzelfall anzunehmen sein, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Teilhabe des Arbeitnehmers an einem Aktienerwerbs-Programm der Obergesellschaft explizit oder konkludent vereinbaren (vgl. BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 887/06 - aaO; 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - zu II 2 d bb der Gründe, aaO; zu möglichen Anknüpfungspunkten einer konkludenten Einbeziehung von seitens einer Konzernmutter gewährten Aktienoptionen in das mit einer Tochtergesellschaft bestehende Arbeitsverhältnis vgl. Willemsen FS Wiedemann 2002 S. 645, 656 f.; ausführlich auch Franken Die Vergütung mittels Aktienoptionen aus arbeitsrechtlicher Sicht S. 221 ff.) .

    Da in einem solchen Fall nicht der Arbeitsvertrag, sondern der Gewährungsvertrag die originäre Rechtsgrundlage für die Einräumung der Erwerbsrechte ist (für von einer Konzernmutter an Arbeitnehmer von Tochtergesellschaften gewährte Aktienoptionen: vgl. BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - zu II 2 d dd der Gründe, BAGE 104, 324; Annuß/Lembke BB 2003, 2230, 2231; Franken Die Vergütung mittels Aktienoptionen aus arbeitsrechtlicher Sicht S. 220; aA Lipinski/Melms BB 2003, 150, 152) , finden die Leistungen der Obergesellschaft ihren Ursprung nicht im Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber.

    Aus der steuerlichen Behandlung können jedoch keine Rückschlüsse auf die privatrechtliche Rechtsgrundlage von Einkünften des Arbeitnehmers gezogen werden (BAG 30. März 2022 - 10 AZR 419/19 - Rn. 46; 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - zu II 2 d dd der Gründe, BAGE 104, 324) .

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2889
VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02 (https://dejure.org/2002,2889)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.05.2002 - 1 S 10/02 (https://dejure.org/2002,2889)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - 1 S 10/02 (https://dejure.org/2002,2889)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rechtsmittel im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren - Durchsuchungsanordnung und Beschlagnahmeanordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässige Rechtsmittel im vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren; Richterliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung; Wegfall des Rechtsschutzinteresses für eine Beschwerde durch den Vollzug der Durchsuchung und der Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände; ...

  • Judicialis

    GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; VwGO § 146 Abs. 1; ; VereinsG § 3 Abs. 2 Nr. 2; ; VereinsG § 4 Abs. 1; ; VereinsG § 4 Abs. 2; ; VereinsG § 4 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Rechtsmittel, Beschwerde, Erledigung, Rechtsschutzinteresse, Vereinsrecht, Ermittlungsverfahren, Verbotsbehörde, Durchsuchungsanordnung, Beschlagnahmeanordnung, Ermittlungsersuchen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 52, 217
  • NJW 2003, 1755 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 368
  • VBlBW 2002, 426
  • DÖV 2002, 784
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin, 10.07.2002 - 1 S 9.02

    Der Begriff "Glücksspiel(monopol)" und die Einheit der Rechtsordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02
    Der Antragsgegner ist 2. Vorsitzender des Vereins xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Antragsgegner im Verfahren 1 S 9/02) und wendet sich gegen eine gerichtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung.

    Innenministerium vom 06.12.2001 mit dem Betreff "Verbot des "Kalifatstaates" und seiner Teilorganisationen, hier: Verbotsvollzug" (VGH-Akte 1 S 9/02, S. 57 ff.) enthält ein solches Ersuchen nicht.

    Dabei werden die vom Vollzug betroffenen Personen und Organisationen in der Form einer Liste ausdrücklich vorgegeben (vgl. die vom Antragsgegner vorgelegte "Anlage 1" mit der Überschrift "Baden-Württemberg - Vollzugs-/Zustellungsadressaten", VGH-Akte 1 S 9/02, S. 63 f.).

    Eine Befugnis des Regierungspräsidiums Karlsruhe zur Stellung des Antrags nach § 4 Abs. 2 VereinsG gegen den Antragsgegner lässt sich auch nicht auf den - in dem Schreiben enthaltenen - Passus zum Ersuchen "um weiterführende Ermittlungen" nach § 4 Abs. 1 VereinsG (VGH-Akte 1 S 9/02, S. 57) stützen.

    Zum anderen kann den ergänzenden Hinweisen auf Seite 2 des Schreibens vom 06.12.2001 (VGH-Akte 1 S 9/02, S. 59) entnommen werden, dass das bedingte Ersuchen um weiterführende Ermittlungen nicht schon die Ermächtigung der ersuchten Behörden zu eigenständigen Eilanordnungen nach § 4 Abs. 5 VereinsG umfassen sollte.

    Innenministerium vom 06.12.2001 mit dem Betreff "Ermittlungsverfahren nach § 4 VereinsG" (VGH-Akte 1 S 9/02, S. 67) kann ein sich auf den Antragsgegner beziehendes Ermittlungsersuchen nicht entnommen werden.

    Dem gemäß wird im 2. Absatz des Schreibens ausdrücklich nur um die Durchsuchung der Vereins- und Privaträume der in der Anlage 1 aufgeführten Personen und Organisationen (vgl. die Aufstellung "Baden-Württemberg, Ermittlungsverfahren nach § 4 VereinsG", VGH-Akte 1 S 9/02, S. 69 ff.) ersucht.

    Die darin den Regierungspräsidien erteilte Anweisung, gemäß § 4 Abs. 2 VereinsG beim zuständigen Verwaltungsgericht richterliche Durchsuchungsanordnungen zu beantragen, bezieht sich wiederum ausschließlich auf die in der Auflistung des Bundesministeriums des Innern genannten Räumlichkeiten bzw. Adressen (vgl. die Liste "Baden-Württemberg, Ermittlungsverfahren nach § 4 VereinsG", VGH-Akte 1 S 9/02, S. 69 ff.) und konnte somit den Antragsgegner bzw. den "xxxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx nicht erfassen.

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02
    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es in diesen Fällen, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berichtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfG , Beschluss vom 30.04.1997, BVerfGE 96, 27, 41; BVerfG , Beschluss vom 15.07.1998, NJW 1999, 273).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich der beschließende Senat angeschlossen hat (vgl. den Senatsbeschluss vom 17.10.2000 - 1 S 2238/00 - vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.10.1997 - 2 S 1583/97 -, VBlBW 1998, 103), darf indes die Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung nicht allein deswegen, weil sie vollzogen ist und die Maßnahme sich deshalb erledigt hat, unter dem Gesichtspunkt prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden (BVerfG , Beschluss vom 30.04.1997, BVerfGE 96, 27, 41; BVerfG , Beschluss vom 15.07.1998, NJW 1999, 273).

    Zu der Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung einschließlich der in diesem Rahmen erfolgenden Beschlagnahmeanordnungen (zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 15.07.1998, a.a.O., sowie vom 30.04.1997, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 21.11.2000, BVerfGE 103, 142, 150 f.).

  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02
    Effektiver Grundrechtsschutz gebietet es in diesen Fällen, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berichtigung des schwerwiegenden - wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden - Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfG , Beschluss vom 30.04.1997, BVerfGE 96, 27, 41; BVerfG , Beschluss vom 15.07.1998, NJW 1999, 273).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich der beschließende Senat angeschlossen hat (vgl. den Senatsbeschluss vom 17.10.2000 - 1 S 2238/00 - vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.10.1997 - 2 S 1583/97 -, VBlBW 1998, 103), darf indes die Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung nicht allein deswegen, weil sie vollzogen ist und die Maßnahme sich deshalb erledigt hat, unter dem Gesichtspunkt prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden (BVerfG , Beschluss vom 30.04.1997, BVerfGE 96, 27, 41; BVerfG , Beschluss vom 15.07.1998, NJW 1999, 273).

    Zu der Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung einschließlich der in diesem Rahmen erfolgenden Beschlagnahmeanordnungen (zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 15.07.1998, a.a.O., sowie vom 30.04.1997, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 21.11.2000, BVerfGE 103, 142, 150 f.).

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02
    Zu der Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung einschließlich der in diesem Rahmen erfolgenden Beschlagnahmeanordnungen (zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 15.07.1998, a.a.O., sowie vom 30.04.1997, a.a.O.; vgl. auch Urteil vom 21.11.2000, BVerfGE 103, 142, 150 f.).
  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02
    Zuständige Verbotsbehörde war hier nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 VereinsG der Bundesminister des Innern, da Organisation und Tätigkeit des "Kalifatstaats" sich über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt (vgl. S. 57 der Verbotsverfügung, F.; vgl. BVerwGE 80, 299, 301 f.).
  • BVerwG, 13.05.1986 - 1 A 1.84

    Partei - Vereinsrecht - Verbotene Vereinigung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02
    Diese Zuständigkeit bezog sich auch auf Teilorganisationen des "Kalifatstaats" (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.05.1986, BVerwGE 74, 176, 188, sowie Beschlüsse vom 06.07.1994, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 18 und vom 19.08.1994, Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 19).
  • VGH Hessen, 16.02.1993 - 11 TJ 185/93

    Vereinsverbot: Anordnung von Ermittlungsmaßnahmen - Entbehrlichkeit einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02
    Die Befugnis einer solchen Behörde oder Dienststelle zur Durchführung von konkreten Ermittlungsmaßnahmen, etwa zur Stellung eines Antrags beim Verwaltungsgericht nach § 4 Abs. 2 S. 1 VereinsG, setzt dabei jedoch ein - ggf. über die zuständige oberste Landesbehörde vermitteltes (§ 4 Abs. 1 S. 2 VereinsG) - Ermittlungsersuchen der Verbotsbehörde voraus (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16.02.1993, NJW 1993, 2826; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.08.1994, DVBl. 1995, 378).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.1997 - 2 S 1583/97

    Kein Vertretungszwang für eine zulassungsfreie Beschwerde gegen richterliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich der beschließende Senat angeschlossen hat (vgl. den Senatsbeschluss vom 17.10.2000 - 1 S 2238/00 - vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.10.1997 - 2 S 1583/97 -, VBlBW 1998, 103), darf indes die Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung nicht allein deswegen, weil sie vollzogen ist und die Maßnahme sich deshalb erledigt hat, unter dem Gesichtspunkt prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden (BVerfG , Beschluss vom 30.04.1997, BVerfGE 96, 27, 41; BVerfG , Beschluss vom 15.07.1998, NJW 1999, 273).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.1994 - 5 E 859/93

    Anordnung der Beschlagnahme von Gegenständen; Durchsuchung einer Wohnung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.05.2002 - 1 S 10/02
    Die Befugnis einer solchen Behörde oder Dienststelle zur Durchführung von konkreten Ermittlungsmaßnahmen, etwa zur Stellung eines Antrags beim Verwaltungsgericht nach § 4 Abs. 2 S. 1 VereinsG, setzt dabei jedoch ein - ggf. über die zuständige oberste Landesbehörde vermitteltes (§ 4 Abs. 1 S. 2 VereinsG) - Ermittlungsersuchen der Verbotsbehörde voraus (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 16.02.1993, NJW 1993, 2826; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.08.1994, DVBl. 1995, 378).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 S 2679/19

    Anordnung der Durchsuchung von Räumen in einem vereinsrechtlichen

    Die Beschwerde gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung ist auch in diesem Fall nach dem Vollzug der Durchsuchung mit dem Ziel zulässig, die Rechtswidrigkeit dieser Anordnung analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO feststellen zu lassen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschl. v. 19.06.2018 - 1 S 2071/17 - juris, v. 27.10.2011 - 1 S 1864/11 - VBlBW 2012, 103, juris, und v. 14.05.2002 - 1 S 10/02 - VBlBW 2002, 426).

    Dies muss aber in dem Ersuchen hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschl. v. 14.05.2002, a.a.O.).

    Die Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung ist nach dem Vollzug der Durchsuchung mit dem Ziel zulässig, die Rechtswidrigkeit dieser Anordnung analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO feststellen zu lassen (vgl. Senat, Beschl. v. 19.06.2018 - 1 S 2071/17 - juris, v. 27.10.2011 - 1 S 1864/11 - VBlBW 2012, 103, juris, v. 14.05.2002 - 1 S 10/02 - VBlBW 2002, 426 m.w.N.; ebenso Albrecht, in: Albrecht/Roggenkamp, Vereinsgesetz, § 4 Rn. 78 f.; Groh, Vereinsgesetz, § 4 Rn. 15; Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl., § 4 Rn. 47).

    a) Die Beschwerde gegen eine in einem vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahren ergangene richterliche Durchsuchungsanordnung ist nach dem Vollzug der Durchsuchung, wie gezeigt (oben 1.a)), mit dem Ziel zulässig, die Rechtswidrigkeit dieser Anordnung analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO feststellen zu lassen (vgl. erneut Senat, Beschl. v. 27.10.2011, a.a.O., und grdl. v. 14.05.2002, a.a.O., m.w.N.).

    (1) Zuständig für die Einleitung des Ermittlungsverfahrens und auch für die Durchführung der Ermittlungen nach § 4 VereinsG einschließlich der Stellung der entsprechenden Anträge beim Verwaltungsgericht (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 1 VereinsG) sind grundsätzlich die in § 3 Abs. 2 VereinsG bezeichneten, für das Verbot eines Vereins zuständigen Verbotsbehörden (Senat, Beschl. v. 14.05.2002, a.a.O.).

    Ferner bestimmt sie Art und Umfang der Ermittlungen und vermag insbesondere zu entscheiden, gegen wen sich die Ermittlungen richten und welche Maßnahmen im Einzelnen getroffen werden sollen (vgl. zum Ganzen Senat, Beschl. v. 14.05.2002, a.a.O., m.w.N.; HessVGH, Urt. v. 16.02.1993 - 11 TJ 185/93 u.a. - NJW 1993, 2826).

    Stellt ein vom BMI über die oberste Landesbehörde um Hilfe ersuchtes Regierungspräsidium einen Antrag auf Erlass einer Durchsuchungs- (ggf. und Beschlagnahme-)Anordnung gegen einen Antragsgegner, darf das Verwaltungsgericht diesem Antrag daher nur dann stattgeben, wenn sicher festgestellt werden kann, dass der Antrag von dem Vollzugs- und Ermittlungsersuchen umfasst ist (vgl. Senat, Beschl. v. 14.05.2002, a.a.O.).

    Dies muss sie dann allerdings - nicht zuletzt angesichts der erheblichen Grundrechtsrelevanz von vereinsrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen, insbesondere von Durchsuchungen (vgl. Art. 13 GG) - in ihrem Vollzugs- und Ermittlungsersuchen hinreichend deutlich zum Ausdruck bringen (Senat, Beschl. v. 14.05.2002, a.a.O.; ebenso Wache, a.a.O., § 4 Rn. 3; Groh, a.a.O., § 4 Rn. 2; Roth, a.a.O., § 4 Rn. 8 m.w.N.; Albrecht, a.a.O., § 4 Rn. 17: "eindeutig").

    Dies muss dann allerdings, wie gezeigt, wegen der erheblichen Grundrechtsrelevanz in ihrem Vollzugs- und Ermittlungsersuchen hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen (vgl. dazu erneut Senat, Beschl. v. 14.05.2002, a.a.O., und näher oben unter (1) m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17

    Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers

    Die frist- und formgerecht eingelegten Beschwerden sind gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthaft und nach dem erfolgten Vollzug der Durchsuchung mit dem Begehren, die Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnung feststellen zu lassen, auch im Übrigen zulässig (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.07.2015 - 1 BvR 625/15 - NJW 2015, 219; Senat, Beschl. v. 27.10.2011 - 1 S 1864/11 - VBlBW 2012, 103; Beschl. v. 14.05.2002 - 1 S 10/02 - VBlBW 2002, 426).
  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 7.19

    Anfangsverdacht; Anordnung; Anordnungsbeschluss; Auffindeerwartung;

    Die Verbotsbehörde muss aber als "Herrin des Verbotsverfahrens" die Ermittlungen initiieren, steuern und kontrollieren (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Mai 2002 - 1 S 10/02 [ECLI:DE:VGHBW:2002:0514.1S10.02.0A] - NVwZ 2003, 368 Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2004 - 1 S 2052/03

    Inzidentprüfungskompetenz des Verwaltungsgerichts bezüglich rechtswegfremder

    Denn mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG , Beschl. v. 30.4.1997, BVerfGE 96, 27, 41; BVerfG , Beschl. v. 15.7.1998, NJW 1999, 273) darf auch die sofortige Beschwerde gegen eine richterliche Entscheidung über den Gewahrsam nicht allein deswegen, weil der Betroffene aus dem Gewahrsam entlassen wurde und die Maßnahme sich deshalb erledigt hat, unter dem Gesichtspunkt prozessualer Überholung als unzulässig verworfen werden (vgl. nur den Senatsbeschluss vom 14.5.2002, VBlBW 2002, 426 zur Hausdurchsuchung; Wolf/Stephan, a.a.O., § 28 RdNr. 46; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 5.3.1999, VBlBW 1999, 234, 235).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2011 - 1 S 1864/11

    Bestimmtheit einer vereinsrechtlichen Durchsuchungsanordnung; Sicherstellung von

    Sie ist nach dem Vollzug der Durchsuchung am 10.06.2011 mit dem Ziel zulässig, die Rechtswidrigkeit dieser Anordnung analog § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO feststellen zu lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.05.2002 - 1 S 10/02 - NVwZ 2003, 368 = VBlBW 2002, 426).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2005 - 1 S 499/05

    Erforderlichkeit der Androhung einer Durchsuchungsanordnung und ihre

    Aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes ist es vielmehr geboten, dem von einem tiefgreifenden, wenn auch tatsächlich nicht mehr fortwirkenden Grundrechtseingriff - hier in das Grundrecht aus Art. 13 GG - Betroffenen die Gelegenheit zu geben, dessen Berechtigung im Wege des hier sachdienlich gestellten Feststellungsantrags - nachträglich - klären zu lassen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt - wie hier - nach dem typischen Geschehensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher eine in der Prozessordnung vorgesehene Überprüfung nicht erfolgen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.04.1997 - 2 BvR 817/90 u.a. -, BVerfGE 96, 27 ; Beschluss des erkennenden Senats vom 14.05.2002 - 1 S 10/02 -, ESVGH 52, 217 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 11 OB 144/19

    Beschlagnahme; Beweismaterial; Durchsuchung; Erledigung; Ermittlungsverfahren;

    Die gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 3. April 2019 zulässigen Rechtsmittel bestimmen sich in Ermangelung spezieller vereinsrechtlicher Regelungen nach der Verwaltungsgerichtsordnung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.5.2002 - 1 S 10/02 -, juris, Rn. 16, m.w.N.).

    Zu der Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, gehört die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung einschließlich der in diesem Rahmen erfolgenden Beschlagnahmeanordnungen (Senatsbeschl. v. 4.11.2010 - 11 OB 425/10 -, a.a.O., juris, Rn. 24; vgl. auch: Bayerischer VGH, Beschl. v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 -, NVwZ-RR 2003, 847, juris, Rn. 15; derselbe, Beschl. v. 7.8.2012 - 4 C 12.1485 -, juris, Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.5.2002 - 1 S 10/02 -, NVwZ 2003, 368, juris, Rn. 17; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.9.2002 - 5 E 112/02 -, juris, Rn. 3).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2009 - 11 OB 398/08

    Anforderungen an eine wirksame Beschlagnahmeanordnung nach § 98 Abs. 2

    Das unter dem Gesichtspunkt des Rehabilitationsinteresses zu fassende Rechtsschutzbedürfnis des Antragsgegners folgt aus dem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes in Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe wie hier der Wohnungsdurchsuchung, die ihrer Natur nach häufig ohne vorherige Anhörung des Betroffenen erfolgen und schon wieder beendet sind, bevor dieser Gelegenheit erhält, die Berechtigung des Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (NdsOVG, B. v. 27.8.2001 - 11 O 3411/00 - BayVGH, B. v. 11.12.2002 - 4 C 02.2478 -, NVwZ-RR 2003, 847; VGH Mannheim, B. v. 14.5.2002 - 1 S 10/02 -, NVwZ 2003, 368, jew. m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 1.19

    Postbeschlagnahme zum Zwecke der Ermittlung im Vereinsverbotsverfahren und zur

    Die Verbotsbehörde muss aber als "Herrin des Verbotsverfahrens" die Ermittlungen initiieren, steuern und kontrollieren (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Mai 2002 - 1 S 10/02 [ECLI:DE:VGHBW:2002:0514.1S10.02.0A] - NVwZ 2003, 368 Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 11.12.2002 - 4 C 02.2478

    Vereinsverbot, Durchsuchung und Beschlagnahme im Ermittlungsverfahren,

    Denn effektiver Grundrechtsschutz gebietet es in derartigen Fällen tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor einer gerichtlichen Prüfung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz schon wieder beendet sind, dass der Betroffene Gelegenheit erhält, die Berechtigung des Grundrechtseingriffs gerichtlich klären zu lassen (vgl. BVerfG vom 30.4.1997 BVerfGE 96, 27/41; vom 15.7.1998 NJW 1999, 273; BayVGH vom 24.9.2002 Az. 4 C 02.41; VGH BW vom 14.5.2002 DÖV 2002, 784/785; OVG NRW vom 20.9.2002 Az. 5 E 5/02).
  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 3.19

    Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot

  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 2.19

    Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot

  • BVerwG, 10.06.2020 - 6 AV 8.19

    Streit um die Durchführung einer Postbeschlagnahme im Zusammenhang mit dem Verbot

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2009 - 11 OB 393/08

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung gem. § 4 Vereinsgesetz (VereinsG) i.R.e.

  • OVG Bremen, 06.12.2005 - 1 S 332/05

    Nachträgliche Aussetzung eines Vereinsverbots; Auswirkungen auf eine bereits

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2021 - 12 S 3237/20

    Wegfall der Beschwer wegen Erledigung einer einstweiligen Anordnung durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2002 - 5 E 112/02

    Verwaltungsgerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss;

  • OVG Sachsen, 12.11.2015 - 3 C 12/13

    Vereinsverbot ; subjektive Klageänderung ; Klagebefugnis von Vereinsmitgliedern ;

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2015 - 9 S 1418/15

    Rechtsschutzinteresse an einer Beschwerde bei Untersagung für einen schon bei der

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2010 - 11 OB 425/10

    Voraussetzungen für eine Durchsuchungsanordnung und Beschlagnahmeanordnung im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2002 - 5 E 993/01

    Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung war rechtmäßig

  • VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03

    Feststellungsklage; verdeckte Ermittlung; Rehabilitation; informationelle

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - 6 S 112/21

    Tierschutzrechtliches Verwaltungsvollstreckungsverfahren; richterliche

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - 6 S 4129/20

    Rechtsschutzinteresse bezüglich einer erledigten Durchsuchungsanordnung nach

  • OVG Sachsen, 12.11.2013 - 3 E 70/13

    Durchsuchung von Wohnräumen, Personen und Sachen, Zuständigkeit für Antrag vor

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2002 - 5 E 3/02

    Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen eine i.R.e. vereinsrechtlichen

  • OVG Thüringen, 06.10.2023 - 3 SO 477/21

    Voraussetzungen einer richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2002 - 5 E 5/02
  • OVG Sachsen, 11.10.2013 - 3 E 71/13

    Durchsuchung, Vereinsverbot, Durchsicht von elektronischen Speichermedien

  • VGH Bayern, 25.02.2009 - 9 CS 08.2162

    Erledigung zwischen den Instanzen im Eilverfahren; fehlendes

  • VG Trier, 02.04.2003 - 2 O 427/03

    Bestimmtheit einer Beschlagnahmeanordnung in Bezug auf ein Verbotsverfahren.

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